Jugend

Grundsätzliches vorweg: Das Schießen – egal mit welchem Gerät – macht Spaß, bietet Erfolgserlebnisse und fördert Körperspannung, Konzentration, Geschicklichkeit, Ruhe und Ausgeglichenheit. Genau dein Ding? Dann bist du bei uns absolut richtig! Jugendliche und junge Erwachsene können beim SSV 1924 e.V. Waldwimmersbach das Sportschießen mit Bögen sowie mit den im Alter zugelassenen Waffen praktizieren.

Beim Bogenschießen gibt es keine Altersbegrenzung. Das Training für Bogenschützen findet generell alle 2 Wochen mittwochs in der Manfred-Sauer-Stiftung ab 17:30 Uhr statt. Interessierte melden sich im Vorfeld beim Ansprechpartner für das Bogenschießen Herrn Karlheinz Zeberer. Die Kontaktdaten findest Du hier.

Der Einstieg in das Schießen mit Waffen erfolgt bei uns immer über Luftdruckwaffen.  Ansprechpartner ist hier Herr Christoph Kuch. Die Kontaktdaten findest Du weiter unten oder hier. Das Training findet jeden Freitag ab 18 Uhr statt.

Die Altersregelungen für das Schießen mit Waffen sind wie folgt:

12 und 13 Jahre
Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
  • Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
  • Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
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14 und 15 Jahre
Schießen mit “sonstigen Schusswaffen“ (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
  • Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
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16 und 17 Jahre
Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.

Einverständiserklärung

Die Einverständniserklärung findest Du hier oder auch im Downloadbereich.

Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren (Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.

Darüber hinaus kann gesagt werden, dass Sicherheit bei uns an erster Stelle steht! Ein respektvoller Umgang und Sorgfalt mit dem Sportgerät sollte daher selbstverständlich für dich sein.

Wenn wir dein Interesse wecken konnten, dann komme gerne mit Deinen Eltern zu einem kostenlosen Probetraining vorbei! Sportgeräte und Zubehör bekommst du vom Verein gestellt. Deine Freunde oder Freundinnen dürfen dich gerne begleiten.

Wir freuen uns auf dich!

Hast du noch Fragen? Dann schreibe uns eine Nachricht per Mail oder melde dich telefonisch bei uns:

Jugendleiter
Christoph Kuch
E-Mail:  info(at)ssv-waldwimmersbach.de
Tel.: 01522/9861164